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Erscheinungsform E2

In manchen Fällen werden selbst durch diese allgemeinen und ursachenspezifischen Maßnahmen nicht ausreichende Verbesserungen erzielt. Sollten nach einem gewissen Beobachtungszeitraum trotz dieser Maßnahmen die Verhaltensprobleme nach wie vor so gravierend sein, dass es dem Schüler nicht möglich ist, dem Unterricht zu folgen, so sollte anhand des Handlungsleitfadens die Schülerbeobachtung durchgeführt werden. Im Anschluss daran kann gegebenenfalls der Antrag auf Feststellung eines SPF-SE gestellt werden.

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